Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

1.2 Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von Heyn Planung SHK u. Energie nicht anerkannt, es sei denn, dass Heyn Planung SHK u. Energie ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von Heyn Planung SHK u. Energie gelten auch dann, wenn Heyn Planung SHK u. Energie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsschluss, Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen

2.1 Die Angebote von Heyn Planung SHK u. Energie sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

2.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung oder Widerrufung entstandenen Honorare/Kosten sind abrechenbar und zu zahlen.

3. Schriftform

3.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

4. Preise und Preiserhöhungen

4.1 Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.

4.2 Grundlage für die Berechnung der Leistungen von Heyn Planung SHK u. Energie ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Heyn Planung SHK u. Energie schriftlich zugesagt worden sind.

5.2 Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von Heyn Planung SHK u. Energie ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von Heyn Planung SHK u. Energie ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Heyn Planung SHK u. Energie die Verzögerung zu vertreten hat.

5.3 Der Auftraggeber stellt Heyn Planung SHK u. Energie innerhalb 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

5.4 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an Heyn Planung SHK u. Energie zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.

5.5 Erhält der Auftraggeber im Rahmen des Auftrags EDV-Tools, so ist die Weitergabe dieser an Dritte untersagt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einhaltung von gängigen Vereinbarungen zum Urheberrecht, sowie zum Schutz des geistigen Eigentums.

5.6 Kommt Heyn Planung SHK u. Energie mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind im BGB geregelt.

5.7 Heyn Planung SHK u. Energie wird unverzüglich auf eventuelle Änderungen zu übermittelten Daten bekannt gegeben.

5.8 Heyn Planung SHK u. Energie erstellte Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft. Diese gelten nach 14 Kalendertagen als abgenommen.

6. Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

6.1 Heyn Planung SHK u. Energie wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

6.2 Sollte Heyn Planung SHK u. Energie die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Heyn Planung SHK u. Energie zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Heyn Planung SHK u. Energie. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist Heyn Planung SHK u. Energie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 95,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von Heyn Planung SHK u. Energie bleiben hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von Heyn Planung SHK u. Energie gelieferte Leistung bleibt Eigentum von Heyn Planung SHK u. Energie bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.

8. Haftung

8.1 Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

8.2 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Heyn Planung SHK u. Energie empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Heyn Planung SHK u. Energie die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

8.3 Heyn Planung SHK u. Energie haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.4 Planung SHK u. Energie übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.

8.5 Die Haftung von Planung SHK u. Energie entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Planung SHK u. Energie gerügt wurden.

9 Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen von Heyn Planung SHK u. Energie sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Heyn Planung SHK u. Energie geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Heyn Planung SHK u. Energie berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.

10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

10.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Rottenburg a.N.

10.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Heyn Planung SHK u. Energie. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.

10.4 Heyn Planung SHK u. Energie ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt Heyn Planung SHK u. Energie hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Die Daten können telefonisch oder schriftlich erhoben werden, der Auftragnehmer gibt sich hiermit einverstanden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

11 AGB des Kunden, Recht

11.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber Heyn Planung SHK u. Energie keine Wirkung,
auch dann nicht, wenn Heyn Planung SHK u. Energie diesen nicht ausdrücklich.

11.2 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Sollte Heyn Planung SHK u. Energie in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist Heyn Planung SHK u. Energie für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich Heyn Planung SHK u. Energie aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird Heyn Planung SHK u. Energie dies dem Auftraggeber mitteilen.

12.2 Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von Heyn Planung SHK u. Energie und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.

12.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.4 Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Rottenburg a.N. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Rottenburg a.N.

12.5 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.

Starzach, den 08.12.2022

Heyn Nicolas, Heyn Planung SHK u. Energie