Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  1. Wärmepumpen
  2. Biomasseheizungen
  3. Solarthermieanlagen
  4. Hybridheizungen
  5. Anschluss an Fernwärmenetze
  6. Austausch von Ölheizungen
  7. Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Konditionen:

Die Konditionen der Heizungsförderung sind individuell und variieren je nach den spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes, der gewählten Heiztechnik und der Art der Maßnahmen.

Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu finden. Von der Beratung bis zur Beantragung übernehmen wir den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie optimal von den verfügbaren Förderprogrammen profitieren können. So stellen wir sicher, dass Sie die bestmöglichen Konditionen erhalten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So funktioniert's:

  1. Experten beauftragen: Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
  2. Lieferungs-  und Leistungsvertrag abschließen
  3. Registrieren und Zuschuss beantragen
  4. Vorhaben umsetzen
  5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Vorab-Check: Erhalten Sie den Zuschuss? Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/?redirect=447233